So funktioniert das Mietkautionskonto
Was ist ein Mietkautionskonto?
Ein Mietkautionskonto ist ein spezielles Konto, auf dem die Mietkaution eines Mieters sicher liegt. Das Geld darf der Vermieter nicht für sich verwenden. Es wird getrennt von seinem eigenen Geld verwahrt und verzinst. So schreibt es das Gesetz (§ 551 BGB) vor.
Warum gibt es Mietkautionskonten?
Vermieter haben Sicherheit, falls der Mieter nicht zahlt oder Schäden verursacht
Das Gesetz schreibt vor, dass die Kaution getrennt vom Geld des Vermieters liegen muss
Mieter wissen, dass ihr Geld sicher ist und bekommen die Zinsen
Wie funktioniert ein Mietkautionskonto?
- 1.Der Mieter zahlt die Kaution (max. drei Nettokaltmieten, § 551 BGB) in der Regel an den Vermieter, kann sie aber in Absprache auch selbst anlegen.
- 2.Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem Vermögen, insolvenzgeschützt und verzinslich anlegen.
- 3.Nach Mietende ist die Kaution nach einem angemessenen Prüfungszeitraum (meist 3-6 Monate nach Mietende), abzüglich berechtigter Forderungen, an den Mieter zurückzuzahlen.










Ein Beispiel aus der Praxis:
Fabian zieht in eine neue Wohnung, die 500 € Nettokaltmiete kostet. Sein Vermieter Wolfgang verlangt eine Kaution in Höhe von 1.500 €, also drei Monatsmieten (das gesetzliche Maximum nach § 551 BGB).
Wolfgang legt für seinen Mieter ein separates Mietkautionskonto bei heykaution an. Dieses Konto ist rechtlich vom Vermögen des Vermieters getrennt.
Fabian überweist die 1.500 € direkt auf dieses Konto. Dort wird das Geld sicher verwaltet und verzinst. Nach Ende des Mietverhältnisses erhält Fabian seine Kaution inklusive Zinsen zurück, abzüglich eventueller berechtigter Forderungen (z. B. Nebenkosten oder Schäden).
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Vorteile eines Mietkautionskontos
Für Vermieter
- • Sicherheit bei offenen Mietzahlungen oder Schäden
- • Transparenz und rechtlich saubere Abwicklung
Für Mieter
- • Schutz, weil die Kaution nicht einfach ausgegeben werden darf
- • Anspruch auf Zinsen
- • Rückzahlung nach Auszug, wenn keine Forderungen offen sind


Rechtliche Rahmenbedingungen für ein Kautionskonto
- Maximal drei Nettokaltmieten (§ 551 BGB)
- Konto muss getrennt vom Geld des Vermieters geführt werden
- Verzinsungspflicht nach ortsüblichem Zinssatz
- Rückzahlung in der Regel innerhalb von 3–6 Monaten nach Auszug
Wer richtet das Mietkautionskonto ein?
Ein Mietkautionskonto kann grundsätzlich auf zwei Wegen eröffnet werden:
Durch den Mieter:
Der Mieter kann das Geld selbst auf ein Kautionskonto einzahlen und dieses anschließend zugunsten des Vermieters verpfänden. Wichtig ist, dass dies vorher mit dem Vermieter abgestimmt wird. Ohne Zustimmung ist das Kautionskonto rechtlich nicht wirksam.
Durch den Vermieter:
Erfolgt keine Absprache oder möchte der Mieter kein eigenes Konto eröffnen, kann der Vermieter das Mietkautionskonto einrichten. In diesem Fall zahlt der Mieter die Kaution an den Vermieter, der das Geld treuhänderisch und getrennt vom eigenen Vermögen auf einem Kautionskonto (bspw. bei heykaution) anlegt.
Wichtig: In beiden Fällen muss die Kaution insolvenzgesichert und verzinst aufbewahrt werden – das schreibt § 551 BGB ausdrücklich vor.


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